Weiherordnung

Unser Vereinsweiher ist ein wertvoller Lebensraum. Damit Angelspaß, Fischbestand und Natur dauerhaft im Einklang stehen, gilt Folgendes:


§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines

  1. Diese Weiherordnung gilt für alle Mitglieder, Berechtigte und Besucher des ASV Löstertal.
  2. Fischereiliche Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn ein gültiger Fischereischein und die jeweilige Angelberechtigung für unser Gewässer vorliegen.
  3. Durch sein Verhalten schützt jeder Angler die Natur, die Ufervegetation und die Tiere im und am Wasser.


§ 2 Voraussetzungen zum Angeln

  1. Die Ausübung der Fischerei setzt einen gültigen Fischereischein voraus.
  2. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen, fischereiberechtigten Person angeln.
  3. Gastangler sind herzlich willkommen, eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung und Erwerb eines Tageserlaubnisscheines in Höhe von 12 Euro ist zwingend erforderlich.


§ 3 Gewässer- und Fangregeln

  1. Es dürfen nur Angelgeräte verwendet werden, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  2. Kunstköder jeglicher Art sowie lebende Köderfische sind verboten.
  3. Fang und Entnahme von Fischen müssen nach anerkannten fischereilichen Grundsätzen erfolgen.
  4. Die Fangmenge von Weißfischen (Rotauge, Rotfeder) sowie Flußbarschen ist bis maximal 2kg Gesamtgewicht erlaubt, Salmoniden unterliegen keiner Fangbegrenzung. Pro Forelle/Saibling ist ein Betrag von 5 Euro, pro Lachsforelle ein Betrag von 11 Euro an den Verein zusammen mit der Fangmeldung zu entrichten.
  5. Nach Besatzmaßnahmen darf für einen bestimmten Zeitraum auf die betreffende Fischart nicht geangelt werden, wenn dies durch Verband oder Gewässerwart festgelegt wird.


§ 4 Mindestmaße & Schonzeiten

  1. Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Saarlandes für Fischarten.
  2. Untermaßige Fische sowie alle Karpfen sind sofort und schonend zurückzusetzen.
  3. Während der gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten darf nicht auf die betreffenden Arten geangelt werden.


§ 5 Verhalten am Weiher

  1. Jeder Angler hält seinen Platz sauber und nimmt seinen Müll mit.
  2. Lärm und störendes Verhalten sind zu vermeiden.
  3. Offenes Feuer und Grillen sind nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
  4. Zelte, feste Unterkünfte oder längeres Campen bedürfen der Genehmigung des Vorstands.
  5. Parken nur auf gekennzeichneten Flächen; Uferbereiche und Wege freihalten.


§ 6 Sicherheit & Haftung

  1. Jeder Tätige ist verantwortlich für sein Handeln.
  2. Eltern haften für ihre Kinder und Jugendlichen.
  3. Der Verein haftet nur bei grober Pflichtverletzung bzw. Vorsatz.


§ 7 Gemeinschaft & Hege

  1. Die Pflege des Weihers und seiner Umgebung ist Aufgabe aller Mitglieder.
  2. Arbeitseinsätze sind zu unterstützen.
  3. Gewässer- oder Jugendveranstaltungen sollen den respektvollen Umgang mit Natur und Fischbeständen fördern.


§ 8 Verstöße

Verstöße gegen diese Weiherordnung können zum zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Angelberechtigung am Vereinsgewässer führen.

§ 9 Schlussbemerkung

Diese Bestimmungen sind eine Zusammenfassung der jeweiligen Regeln des ASV Löstertal, kann aber auf keinen Fall die Landesfischereiordnung (LFO Saar) oder das Saarländische Fischereigesetz (SFischG) übergehen.