Weiherordnung
Unser Vereinsweiher ist ein wertvoller Lebensraum. Damit Angelspaß, Fischbestand und Natur dauerhaft im Einklang stehen, gilt Folgendes:
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
- Diese Weiherordnung gilt für alle Mitglieder, Berechtigte und Besucher des ASV Löstertal.
- Fischereiliche Tätigkeit darf nur ausgeübt werden, wenn ein gültiger Fischereischein und die jeweilige Angelberechtigung für unser Gewässer vorliegen.
- Durch sein Verhalten schützt jeder Angler die Natur, die Ufervegetation und die Tiere im und am Wasser.
§ 2 Voraussetzungen zum Angeln
- Die Ausübung der Fischerei setzt einen gültigen Fischereischein voraus.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen, fischereiberechtigten Person angeln.
- Gastangler sind herzlich willkommen, eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung und Erwerb eines Tageserlaubnisscheines in Höhe von 12 Euro ist zwingend erforderlich.
§ 3 Gewässer- und Fangregeln
- Es dürfen nur Angelgeräte verwendet werden, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
- Kunstköder jeglicher Art sowie lebende Köderfische sind verboten.
- Fang und Entnahme von Fischen müssen nach anerkannten fischereilichen Grundsätzen erfolgen.
- Die Fangmenge von Weißfischen (Rotauge, Rotfeder) sowie Flußbarschen ist bis maximal 2kg Gesamtgewicht erlaubt, Salmoniden unterliegen keiner Fangbegrenzung. Pro Forelle/Saibling ist ein Betrag von 5 Euro, pro Lachsforelle ein Betrag von 11 Euro an den Verein zusammen mit der Fangmeldung zu entrichten.
- Nach Besatzmaßnahmen darf für einen bestimmten Zeitraum auf die betreffende Fischart nicht geangelt werden, wenn dies durch Verband oder Gewässerwart festgelegt wird.
§ 4 Mindestmaße & Schonzeiten
- Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten des Saarlandes für Fischarten.
- Untermaßige Fische sowie alle Karpfen sind sofort und schonend zurückzusetzen.
- Während der gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeiten darf nicht auf die betreffenden Arten geangelt werden.
§ 5 Verhalten am Weiher
- Jeder Angler hält seinen Platz sauber und nimmt seinen Müll mit.
- Lärm und störendes Verhalten sind zu vermeiden.
- Offenes Feuer und Grillen sind nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
- Zelte, feste Unterkünfte oder längeres Campen bedürfen der Genehmigung des Vorstands.
- Parken nur auf gekennzeichneten Flächen; Uferbereiche und Wege freihalten.
§ 6 Sicherheit & Haftung
- Jeder Tätige ist verantwortlich für sein Handeln.
- Eltern haften für ihre Kinder und Jugendlichen.
- Der Verein haftet nur bei grober Pflichtverletzung bzw. Vorsatz.
§ 7 Gemeinschaft & Hege
- Die Pflege des Weihers und seiner Umgebung ist Aufgabe aller Mitglieder.
- Arbeitseinsätze sind zu unterstützen.
- Gewässer- oder Jugendveranstaltungen sollen den respektvollen Umgang mit Natur und Fischbeständen fördern.
§ 8 Verstöße
Verstöße gegen diese Weiherordnung können zum zeitweiligen oder dauerhaften Entzug der Angelberechtigung am Vereinsgewässer führen.
§ 9 Schlussbemerkung
Diese Bestimmungen sind eine Zusammenfassung der jeweiligen Regeln des ASV Löstertal, kann aber auf keinen Fall die Landesfischereiordnung (LFO Saar) oder das Saarländische Fischereigesetz (SFischG) übergehen.